Landesrecht und Landesprofil Niedersachsen¶
Keine Rechtsberatung
Das Landesprofil gibt den recherchierten Stand öffentlich zugänglicher Quellen wieder (Stand der Einträge für Niedersachsen: 02.10.2026). Maßgeblich sind der amtliche Gesetzestext, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Kommune. „Ungeklärt“ heißt: Die Quelle belegt nichts sicher, nicht, dass etwas unzulässig ist.
Jeder Mandant in mandari Session hat ein Landesprofil. Es enthält für alle 16 Länder die Regeln zu hybriden und digitalen Sitzungen. Für Niedersachsen beschreibt es darüber hinaus das Sitzungsrecht des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG): Gremien und ihre gesetzlichen Namen, Öffentlichkeit, Einberufung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Wahlen, Niederschrift, Ausschussbesetzung und Ämter. Die übrigen Länder folgen bei Bedarf.
Sie finden das Landesprofil unter Einstellungen → Sitzungsformate. Dort steht auch die Rechtsübersicht mit allen Einträgen, jeweils mit Norm, Quelle und Stand.
Fassungen mit Stichtag¶
Kommunalverfassungen ändern sich zu Stichtagen. Das Landesprofil führt deshalb Fassungen mit einem Datum „gültig ab“. Für eine Sitzung gilt die Fassung zum Sitzungsdatum: die jüngste, deren Stichtag am oder vor dem Sitzungstag liegt. Spätere Fassungen übernehmen alle Einträge der früheren und ändern nur, was sich geändert hat.
| Fassung | Rechtsstand |
|---|---|
| ab 07.05.2026 | NKomVG, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.04.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) |
| ab 01.11.2026 | Art. 1 des Gesetzes vom 09.09.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 77) |
Eine Sitzung am 31.10.2026 folgt also der ersten, eine am 01.11.2026 der zweiten Fassung. Das betrifft alle konstituierenden Sitzungen der Wahlperiode 2026 bis 2031. Die Rechtsübersicht lässt sich für einen beliebigen Tag anzeigen: an die Adresse der Seite ?stichtag=JJJJ-MM-TT anhängen.
Was sich am 01.11.2026 ändert¶
| Thema | bis 31.10.2026 | ab 01.11.2026 | Norm |
|---|---|---|---|
| Verteilung der Ausschusssitze | Höchstzahlverfahren nach d’Hondt | Sainte-Laguë/Schepers, bei gleichen Zahlen das Los | § 71 Abs. 2 und 8 |
| Abberufung eines Ausschussvorsitzes | keine Regel | mit Zweidrittelmehrheit; dieselbe Person kann nicht erneut benannt werden | § 71 Abs. 8 |
| Im Sitzungsraum anwesend sein muss | der Vorsitz | die Sitzungsleitung, auch eine Stellvertretung, die die Sitzung leitet | § 64 Abs. 3 Satz 1 |
| Öffentlichkeit per Video | ohne ausdrückliche Regel (ungeklärt) | zulässig, soweit die Hauptsatzung es bestimmt | § 64 Abs. 9 |
| Einwohnerfragestunde | Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern | Fragen nur von anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern | § 62 Abs. 1 |
| Ehrenamtliche Stellvertretungen der bzw. des HVB | keine Höchstzahl erfasst | bis zu fünf | § 81 Abs. 2 |
| Ämter erst ab 18 Jahren | keine Regel erfasst | Vorsitz und Stellvertretung im Orts- und Stadtbezirksrat, Ortsvorsteher, Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde, Gemeindedirektor und Stellvertretung, HVB | § 80 Abs. 4, § 92 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 105 Abs. 1, § 106 Abs. 1 |
| Jugendbeteiligungsgremium | keine Regel erfasst | Jugendliche können es verlangen; seine Rechte regelt die Geschäftsordnung | § 36 |
Sitzungsrecht im Überblick¶
Fassung ab 07.05.2026; Normen aus dem NKomVG.
| Bereich | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| Körperschaften | Gemeinden und Städte, Samtgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden, Landkreise und die Region Hannover. Organe sind die Vertretung, der Hauptausschuss und die bzw. der HVB. | § 7 |
| Gesetzliche Namen | siehe Gremientypen | § 7 Abs. 2 |
| Ortsräte | Ortsräte bzw. Ortsvorsteher in Ortschaften, nicht in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden; Stadtbezirksräte in kreisfreien Städten und Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern | §§ 90 bis 96 |
| Öffentlichkeit | Die Vertretung tagt öffentlich, der Ausschluss ist zu begründen. Die Öffentlichkeit der Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung. Der Hauptausschuss tagt stets nichtöffentlich, den Vorsitz führt die bzw. der HVB. | § 64 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 74, § 78 Abs. 2 |
| Einberufung | Die bzw. der HVB lädt schriftlich oder elektronisch; Ladungsfrist und Eilfall regelt die Geschäftsordnung. Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen werden ortsüblich bekannt gemacht. | § 59 |
| Erste Sitzung | binnen eines Monats nach Beginn der Wahlperiode, Ladungsfrist eine Woche | § 59 Abs. 2 und 4 |
| Tagesordnung | stellt die bzw. der HVB im Benehmen mit dem Vorsitz auf; Erweiterung in dringenden Fällen mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder | § 59 Abs. 3, § 72 |
| Beschlussfähigkeit | Mehrheit der Mitglieder anwesend, festzustellen zu Beginn der Sitzung | § 65 |
| Mehrheit | Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen; bei Stimmengleichheit abgelehnt, Enthaltungen zählen nicht | § 66 Abs. 1 |
| Abstimmungsarten | offen, soweit die Geschäftsordnung nichts anderes regelt | § 66 |
| Wahlen | schriftlich; bei nur einer vorgeschlagenen Person per Zuruf oder Handzeichen, wenn niemand widerspricht; auf Verlangen eines Mitglieds geheim | § 67 |
| Mitwirkungsverbot | Betroffene teilen das vorher mit, das Gremium entscheidet, Betroffene verlassen den Beratungsraum | § 41 i. V. m. § 54 Abs. 3 |
| Niederschrift | im Gesetz „Protokoll“: wesentlicher Inhalt, Abstimmungs- und Wahlergebnisse, auf Verlangen das Stimmverhalten; Unterzeichnung und Genehmigung regelt die Geschäftsordnung | § 68 |
| Antragsrecht | Jedes Mitglied kann Anträge stellen und Auskunft verlangen; Akteneinsicht auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder einer Fraktion bzw. Gruppe | § 56, § 58 Abs. 4 |
| Eilentscheidung und Einspruch | Eilentscheidung durch den Hauptausschuss, bei drohenden erheblichen Nachteilen durch die bzw. den HVB; Einspruch der bzw. des HVB in drei Fällen | § 79 Abs. 1, § 88, § 89 |
| Wahlperiode | fünf Jahre; die Wahlperiode 2026 bis 2031 beginnt am 01.11.2026 | § 47 |
| Ausschussbesetzung | Fraktionen und Gruppen ohne Sitz erhalten ein Grundmandat mit beratender Stimme; Hinzugewählte wirken ohne Stimmrecht mit | § 71 Abs. 4, 5 und 7 |
| Hybride Sitzungen | Abgeordnete außer dem Vorsitz können zugeschaltet teilnehmen, soweit die Hauptsatzung es zulässt (Regel mit Zweidrittelmehrheit). Mit Zugeschalteten sind geheime Wahlen und Abstimmungen in der ganzen Sitzung unzulässig. | § 64 Abs. 3 ff. |
| Notlage | Die Vertretung beschließt die Erleichterungen mit Zweidrittelmehrheit für höchstens drei Monate; danach kann die Ladung eine Videositzung anordnen | § 182 |
| Aufnahmen | Film- und Tonaufnahmen von Abgeordneten nur, soweit die Hauptsatzung es bestimmt; einzelne Abgeordnete können widersprechen | § 64 Abs. 2 |
Was Session daraus prüft¶
- Ergebnis bei Stimmengleichheit: Abstimmungserfassung, Sitzungscockpit und Niederschrift lehnen „angenommen“ ab, wenn höchstens so viele Ja- wie Nein-Stimmen erfasst sind. Enthaltungen zählen nicht mit.
- Hauptausschuss stets nichtöffentlich: Eine Sitzung des Hauptausschusses lässt sich nicht öffentlich schalten, weder im Formular noch über Jahresplanung, Admin oder Schnittstellen. Die Funktion „Vorsitzende/r“ ist dort gesperrt; den Vorsitz führt die Funktion „Hauptverwaltungsbeamtin/-beamter (kraft Amtes)“, die in der Anwesenheit als Vorsitz zählt.
- Öffentlichkeit je Gremium: Vertretung, Ortsrat und Beiräte sind öffentlich vorbelegt, Fraktionen, Gruppen und Verwaltung nichtöffentlich, Ausschüsse nach der Geschäftsordnung. Am Gremium lässt sich das abweichend einstellen. Termine nichtöffentlicher Sitzungen lassen sich wahlweise veröffentlichen, nur mit Termin und Gremium, ohne Tagesordnung, Ort und Unterlagen.
- Hybride Sitzungen: Die Ladung vermerkt „Zuschaltung mit dieser Ladung zugelassen“, wenn die Hauptsatzung das vorsieht, und weist Zugeschaltete zum nichtöffentlichen Teil auf ihre Pflichten hin. Beschränkt die Hauptsatzung die Zuschaltung auf öffentliche Sitzungen, sind nichtöffentliche nur in Präsenz möglich. Je Gremium lässt sich festhalten, dass die Hauptsatzung keine Zuschaltung erlaubt.
- Störungen: Liegt eine andauernde Störung der Übertragung im Verantwortungsbereich der Kommune, fordert das Sitzungscockpit zur Unterbrechung auf.
- Notlage: Digitale Sitzungen sind nur in einer Notlage zulässig und brauchen den Beschluss der Vertretung mit Datum und Ablauf im Ortsrecht; er muss den Sitzungstag abdecken. Zwei Wochen vor dem Ablauf warnt Session.
- Übertragung: Die Sitzungsseite weist intern auf einen fehlenden Nachweis in der Hauptsatzung hin und nennt Mitglieder, die Aufnahmen ihrer Person widersprochen haben.
- Ab 01.11.2026 zusätzlich: höchstens fünf ehrenamtliche Stellvertretungen der bzw. des HVB je Gremium, keine der genannten Ämter vor dem Tag der Volljährigkeit (Feld „volljährig ab“ an der Person, nur bei Minderjährigen), keine erneute Benennung einer abberufenen Person als Ausschussvorsitz in derselben Wahlperiode, Hinweis „Fragen nur von anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern“ an der Einwohnerfragestunde.
Gremientypen und gesetzliche Namen¶
Session kennt dafür die Gremientypen Ortsrat bzw. Stadtbezirksrat, Gruppe (wie eine Fraktion, ohne Sitzungsregeln) und Jugendbeteiligungsgremium sowie die Ausschussart Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73, etwa der Jugendhilfeausschuss).
Der Hauptausschuss ist ein Ausschuss mit der Ausschussart „Hauptausschuss“. Seinen gesetzlichen Namen nach dem Körperschaftstyp zeigt die Gremienseite, wenn er vom eingetragenen Namen abweicht:
| Körperschaftstyp | Vertretung | Hauptausschuss |
|---|---|---|
| Gemeinde, Stadt, Mitgliedsgemeinde | Rat | Verwaltungsausschuss |
| Samtgemeinde | Samtgemeinderat | Samtgemeindeausschuss |
| Landkreis | Kreistag | Kreisausschuss |
| Region | Regionsversammlung | Regionsausschuss |
Funktionen in der Besetzung eines Gremiums: Hauptverwaltungsbeamtin bzw. -beamter kraft Amtes (§ 45), ehrenamtliche Stellvertretung des HVB (§ 81 Abs. 2), Grundmandat mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4), Hinzugewählte ohne Stimmrecht (§ 71 Abs. 7), Ortsvorsteherin bzw. Ortsvorsteher (§ 96) und Gemeindedirektorin bzw. Gemeindedirektor (§ 106). Grundmandat und Hinzugewählte zählen nie bei Abstimmung und Beschlussfähigkeit, auch wenn das Kennzeichen „stimmberechtigt“ gesetzt ist.
Ortsrecht je Körperschaft¶
Hauptsatzung und Geschäftsordnung gelten je Körperschaft. Sie stehen unter Einstellungen → Sitzungsformate → Ortsrecht; jede Änderung steht im Prüfprotokoll.
| Hauptsatzung | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Zuschaltung je Ladung zulassen | Datum und Fundstelle |
| Zuschaltung nur in öffentlichen Sitzungen | Ladungsfrist in Tagen, Zählweise (Kalender- oder Arbeitstage), Fristbeginn (Absendung oder Bereitstellung) |
| Nachweis für Bild- und Tonaufnahmen (Datum, Fundstelle) | Ladungsfrist im Eilfall mit Pflichthinweis |
| Nachweis für die Öffentlichkeit per Video | Antrags- und Anfragefristen |
| Notlagenbeschluss mit Datum, Ablauf und Fundstelle | Unterzeichnende der Niederschrift, Abstimmungsarten, Öffentlichkeit der Ausschüsse, Zeitrahmen der Einwohnerfragestunde |
Fristen: Den spätesten Ladungstermin und den Hinweis „Ladungsfrist verstrichen“ berechnet Session aus der Ladungsfrist des Gremiums in Kalendertagen; bei gemeinsamen Sitzungen gilt die längste. Zählweise, Fristbeginn sowie Antrags- und Anfragefristen der Geschäftsordnung sind hinterlegt, gehen aber noch nicht in die Fristberechnung ein. Den Zeitrahmen der Einwohnerfragestunde nennen Tagesordnung, Ladung und Serienbrief am TOP, etwa „Höchstens 30 Minuten (Geschäftsordnung).“
Vorlagen für neue Mandanten¶
Ein neuer Mandant in Niedersachsen lässt sich aus einer Vorlage anlegen, im Admin-Assistenten oder mit dem Befehl session_create_tenant --profile <vorlage>. Die Vorlagen setzen das Landesprofil NI und die Wahlperiode 2026 bis 2031 (01.11.2026 bis 31.10.2031) und legen die Gremien an:
| Vorlage | Körperschaftstyp | Gremien |
|---|---|---|
ni_samtgemeinde | Samtgemeinde | Samtgemeinderat, Samtgemeindeausschuss, Finanzausschuss |
ni_mitgliedsgemeinde | Mitgliedsgemeinde | Rat, Verwaltungsausschuss |
ni_mitgliedsgemeinde_ohne_va | Mitgliedsgemeinde | Rat |
ni_mitgliedsgemeinde_gd, ni_mitgliedsgemeinde_ohne_va_gd | Mitgliedsgemeinde mit Gemeindedirektor | Rat (und Verwaltungsausschuss) |
ni_stadt_ortsraete | Stadt | Rat, Verwaltungsausschuss, Finanzausschuss, Ortsrat |
ni_landkreis | Landkreis | Kreistag, Kreisausschuss, Finanzausschuss, Jugendhilfeausschuss |
Jede Vorlage belegt die Geschäftsordnung vor: Ladungsfrist 7 Kalendertage ab Bereitstellung, im Eilfall 3 Tage mit Pflichthinweis, Anträge 14 und Anfragen 5 Tage vor der Sitzung, offene Abstimmung (geheim nur auf Beschluss der Mehrheit), öffentliche Ausschüsse, Einwohnerfragestunde 30 Minuten und die Unterzeichnenden der Niederschrift. Im Rat legt sie den Standard-TOP „Einwohnerfragestunde“ an. Die Werte folgen dem Muster einer Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landkreistags und verbreiteter Praxis; passen Sie sie an Ihre Geschäftsordnung an.
Führt die Verwaltung mehrere Körperschaften, etwa eine Samtgemeinde mit ihren Mitgliedsgemeinden, lässt sich beim Anlegen einer weiteren Körperschaft dieselbe Vorlage wählen. Gremien, Geschäftsordnung und Standard-TOPs entstehen dann in dieser Körperschaft.
Konstituierende Sitzung: Für Mandanten mit Landesprofil NI bietet die Tagesordnung einer noch nicht geladenen Sitzung die Vorlagen „Konstituierende Sitzung der Vertretung“ und „Konstituierende Sitzung des Rates einer Mitgliedsgemeinde“: Verpflichtung, Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretungen, Fraktionen und Gruppen, Hauptausschuss, Ausschüsse, Stellvertretungen der bzw. des HVB, Geschäftsordnung. Die Sitzung wird dabei auf Präsenz gestellt, weil jedes Mitglied eine geheime Wahl verlangen kann (§ 67 Satz 2) und diese mit Zugeschalteten unzulässig wäre (§ 64 Abs. 3 Satz 6).
Noch offen¶
- Getrennte Abstimmung und Beschlussfähigkeit je Gremium in gemeinsamen Sitzungen
- Ein Rechner für die Sitzverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers
- Fristberechnung mit Zählweise und Fristbeginn aus der Geschäftsordnung
- Nicht geprüft: Spezialregeln der Ausschüsse nach § 73 NKomVG und die Anwendungshinweise der kommunalen Spitzenverbände zu den Änderungen ab 01.11.2026
- Sitzungsrecht der übrigen Länder
Quellen¶
- NKomVG in der Fassung ab 07.05.2026: NI-VORIS, Nds. GVBl. 2026 Nr. 30
- NKomVG in der Fassung ab 01.11.2026: NI-VORIS, Nds. GVBl. 2026 Nr. 77
- § 64 NKomVG und § 182 NKomVG (NI-VORIS)
- Muster einer Geschäftsordnung des NLT (Stand 13.10.2021)
Die Einträge aller Länder pflegen wir im Repository in mandari/apps/session/presets/landesprofile.json, die Übersicht zu hybriden und digitalen Sitzungen in docs/SESSION_SITZUNGSFORMAT_LANDESRECHT.md.