AN/0858/2023

Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 10.05.2023

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht BV

11405 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0858/2023
Stand: 08.08.2023 
Sachstandsbericht  
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 
Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt, 
gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die ParteiBeschluss: 
 
1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln 
und des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die 
von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden 
Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen. 
1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung  das 14. Lebensjahr 
vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 
1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbe-
zirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings sei-
nen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung 
– dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzutei-
len. 
1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils 
aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. 
Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, 
Name, Alter, Adresse sowie  ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation 
unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln. 
1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Ver-
treter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt.  
1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungs-
geld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige 
Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks ge-
leistet. 
 
2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innen-
stadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksver-
tretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzge-
setzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre 
Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in 
die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. 
 
3. Die BV Innenstadt unterstützt die Idee mittelfristig direkt gewählte Jugendvertre-
ter*innen aus einem einzurichtenden Jugendrat in den Bezirksvertretungen zu 
etablieren, wie es beispielsweise schon in Düsseldorf der Fall ist. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 beschlossen, 
dass ab der 1. Sitzung nach den Herbstferien Vertreter der Bezirksschüler*innenver-
tretung und des Kölner Jugendrings an den Sitzungen der Bezirksvertretung Innen-
stadt teilnehmen sollen. Ein Konzept soll von dem Bezirksbürgermeister und Verwal-
tung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgestellt werden. 
 
Beschluss des Rates 
Der Rat hat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 05.05.2022 mit der Erarbeitung 
eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Jugendpartizipation beauftragt AN/1003/2022 
(der im Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt als Quelle zitierte Ursprungsantrag 
AN/0781/2022 wurde durch den o.g. Antrag AN/1003/2022 ersetzt).  
Hier der Beschlusstext: 
„Es sollen ein gemeinsames Konzept und Verständnis für den Bereich der Partizipa-
tion in der Stadt Köln (kommunalpolitische Ebene) erarbeitet w erden, w elches Ju-
gendpartizipation als festen Bestandteil der Kölner Kommunalpolitik verankert und 
verstetigt. 
Jugendparlamente auf der Stadt- oder Bezirksebene können dabei ein Beteiligungs-
format sein, daher w ollen w ir dieses Modell auch ergebnisoffen und ausführlich disku-
tieren. 
Bei der Erarbeitung des Konzepts w ird aktiv die Unterstützung der Fachstelle für Ei-
genständige Jugendpolitik und Partizipation des LVR bei der Erarbeitung angefragt. 
Dieses Konzept ist dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligun g, 
Anregungen und Beschw erden, und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
Die Erfahrungen mit bereits etablierten Beteiligungsformaten w ie zum Beispiel den Ju-
gendforen, der Spielplatzplanung sow ie den Partizipationsansätzen aus den Bezirks-
vertretungen und dem zw eiten Aktionsplan “Kinderfreundliche Kommune”(Mülheim-
Check) sind dabei ebenso auszuw erten und zu berücksichtigen, w ie die Erfahrungen 
mit Jugendparlamenten in anderen großen Städten. 
Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche, die bisher 
keine oder w enig Erfahrung haben, ihre Interessen einzubringen oder hieran gehindert 
w erden (z.B. durch Sprach- oder auch soziale Barrieren oder auch Behinderungen), 
sich gleichermaßen beteiligen können. 
Hierfür soll die Stadt Köln im 2.Halbjahr 2022 zu einem Fachtag einladen. Zielsetzung 
soll sein, hier unterschiedliche Meinungen und Ansätze von Kindern und Jugendli-
chen, Politik und freien Trägern ergebnisoffen zu diskutieren und die Grundlage für 
das Konzept partizipativ zu erarbeiten. Hierbei soll es auch einen w issenschaftlichen 
Beitrag bzgl. der Wirksamkeit von Jugendparlamenten in deutschen Großstädten und 
anderen Ländern (z.B. Schottland) geben. 
Die Bezirksschüler*innenvertretung und der Kölner Jugendring e.V. sind aktiv in die 
Fachtagplanung einzubeziehen. Für die Teilnahme am Fachtag ist insbesondere in 
den bestehenden Jugendforen und partizipationserfahrenen Einrichtungen w ie z.B. 
dem Lino-Club zu w erben. Alle im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind einzu-
laden. 
Eine w issenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit des Konzepts ist vorzusehen.

3 
 
Die Finanzierung der Fachtagung i. H. v. 15.000 € soll aus der Landschaftsumlage 
entnommen w erden.“ 
Die Planungen des Jugendamtes zu diesem Antrag wurden mit Mitteilung 3780/2022 
der BV 1 am 01.12.2022, den anderen BVén sowie dem Ausschuss Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden vorgestellt.  
Nach einem sehr erfolgreichen Fachtag im April dieses Jahres erarbeitet das Amt für 
Kinder Jugend und Familie aktuell die Planungsschritte für die Strategieentwicklung 
und wird nach den Sommerferien dort aktiv einsteigen. Aktuell wird ein begleitender 
Arbeitskreis konstituiert, der die Konzeptentwicklung unterstützt und gewährleistet, 
dass alle Perspektiven berücksichtigt werden. Das Jugendamt möchte zudem zeitnah 
alle Bezirksvertretungen besuchen, um die Mitglieder über den aktuellen Stand und 
die weiteren Schritte der Strategieentwicklung zu informieren und in den Austausch zu 
kommen. 
 
Rechtliche Grundlagen 
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Antrag als Rechtsgrundlage genannte § 58 II 
Gemeindeordnung NRW für die Bezirksvertretung nicht einschlägig ist, sondern aus-
drücklich nur Ausschüsse des Rates betrifft. Bezirksvertretungen können nach § 36 
Abs. 5 S. 3 GO NRW sowie § 34 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen sowie § 18 Abs. V Hauptsatzung Sachverständige und Einwohner zu einzel-
nen Punkten der Tagesordnung hören. Die Bezirksvertretung muss vor Eintritt in die 
Tagesordnung das Rederecht für die konkreten Personen beschließen. Die Anhörung 
von Sachverständigen und Einwohner*innen ist jahrelange gelebte Praxis in der Be-
zirksvertretung Innenstadt und selbstverständlich auch für die Beteiligung von Jugend-
lichen möglich.  
Die Entscheidung über die Gewährung von Sitzungsgeld ist dem Rat vorbehalten und 
auch das nur, soweit keine landesgesetzliche Regelung vorliegt. Eine Gewährung von 
Sitzungsgeld ist aus diesem Grund nicht möglich. 
 
Rahmenbedingungen  
Nach Auskunft des Jugendamtes sind folgende Vorgaben des Jugendschutzes zu be-
achten: 14- bis 15- jährige haben Ausgang bis 22:00 Uhr und 16- bis 17-jährige bis 
24:00 Uhr.  
Einfluss auf die Dauer der Sitzung haben insbesondere die Mitglieder der Bezirksver-
tretung sowie der Bezirksbürgermeister als Sitzungsleiter. Jugendrelevante Themen 
könnten im Bedarfsfall vorgezogen oder auch Pausen/Sitzungsunterbrechungen ein-
berufen werden. Eine generelle Pausenregelung erscheint für den Sitzungsablauf 
nicht zielführend. 
 
Benennung von Vertreter*innen 
Sowohl zur Bezirksschüler*innenvertretung als auch zum Kölner Jugendring wurde 
Kontakt aufgenommen. Eine Namensnennung ist noch nicht erfolgt. Diese wird erfol-
gen, sobald die genauen Rahmenbedingungen geklärt sind.

4 
 
Zielgruppengerechte Beteiligung 
Der Austausch mit den Jugendlichen ist in einer Sitzung der Bezirksvertretung auf die 
zur Beratung vorliegenden Tagesordnungspunkte begrenzt und die Diskussionen ste-
hen unter dem Zeitdruck einer äußerst umfangreichen Tagesordnung. Daher stellt 
sich die Frage, ob die Sitzung der Bezirksvertretung für den gewünschten Austausch 
den Rahmen generell bieten kann oder ob gezielt zu einzelnen Tagesordnungspunk-
ten Vertreter*innen der Jugendlichen eingeladen werden sollten.  
In Absprache mit dem Bezirksbürgermeister Herrn Hupke schlägt die Verwaltung als 
Übergangslösung für den Stadtbezirk Innenstadt bis zu einer gesamtstädtischen Lö-
sung Folgendes vor: 
Die von Bezirksschüler+innenvertretung und vom Kölner Jugendring benannten 
Vertreter*innen werden nach jeweiliger Absprache in der Fraktionsvorsitzenden-
besprechung zu einzelnen Themen eingeladen. Die Sitzungstermine werden die-
sen zu Beginn des Jahres mitgeteilt. Sofern die Vertreter*innen darüber hinaus 
an einer Sitzung der Bezirksvertretung teilnehmen möchten, können sie sich 
gerne hierzu anmelden. Sofern sie ein Rederecht zu einem Punkt wünschen, tei-
len sie dies mit der Anmeldung mit, spätestens aber am Tag vor der Sitzung, da-
mit dann zu Sitzungsbeginn das Rederecht beschlossen werden kann. Eine Ge-
währung von Sitzungsgeld ist aus den oben dargestellten Gründen nicht mög-
lich. 
Ergänzend zu dieser formellen Beteiligungsmöglichkeit könnten Bezirksbürgermeister 
und Bezirksvertretung Jugendlichen die Möglichkeit einer öffentlichen Jugendbeteili-
gung bieten. Dies könnte z. B. im Rahmen einer Veranstaltung in einer Schule oder 
Jugendeinrichtung stattfinden, sofern hierzu in der Fachverwaltung die notwendigen 
Kapazitäten für die Organisation und Begleitung zur Verfügung stehen.  
 
Modell Düsseldorf 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25.05.2023 wurde auf das Modell 
der Landeshauptstadt Düsseldorf hingewiesen. Dort wird allerdings - ähnlich wie in 
Köln die Seniorenvertretung - ein Jugendrat gewählt, der als eigenständiges Gremium 
tagt, als beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen Vertreter der Politik teil. Der 
Jugendrat hat ein eigenes Antrags- und Anfragerecht und entsendet in die Bezirksver-
tretungen zwei Vertreter. Sollte ein solches Verfahren gewünscht sein, könnte die BV 
1 eine Anregung nach § 38 XIII GO an den Rat richten. Allerdings hat der Rat die Ver-
waltung mit dem Beschluss vom 05.05.2022 AN/1003/2022 mit der Erstellung eines 
Konzeptes, also einem weitergehenden Beschluss, bereits beauftragt. 
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

5190 Zeichen

B90/Grüne  
SPD  
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0858/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
 
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 
Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 25. Mai 2023. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt 
 
1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und 
des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die von den 
Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden Teilnahme 
ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen. 
1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr voll-
endet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 
1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbezirk 
Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings seinen/ihren 
Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – dies ist der 
Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzuteilen. 
1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils 
aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine 
Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Al-
ter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar 
der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln. 
1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Vertre-

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ter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt.  
1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld) 
vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige Einwoh-
ner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks geleistet. 
 
2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innenstadt 
spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksvertretung 
vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzgesetzen im 
Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer ange-
messen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung 
ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt vertritt den Stadtbezirk mit den meisten weiterführenden 
Schulen, Jugendzentren, Museen und Bibliotheken sowie den meisten Hotspots zum Ausge-
hen und Feiern, dennoch sind junge Menschen, obwohl mit 16 Jahren kommunal wahlbe-
rechtigt,  in den politischen Gremien kaum vertreten und werden somit nicht ausreichend an 
Entscheidungsprozessen beteiligt.  
Dies hat jüngst auch der Rat der Stadt Köln erkannt und die Verwaltung beauftragt, geeigne-
te Beteiligungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Bezirksvertretung Innenstadt unterstützt die-
sen Prozess ausdrücklich, ist aber der Überzeugung,  dass, da die Gemeindeordnung unse-
res Landes bereits Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet, diese schnellstmöglich – nach Düs-
seldorfer Vorbild – zu ermöglichen sind. Nur eine breite Beteiligung an der politischen Wil-
lensbildung sichert nachhaltig demokratische Entscheidungen. 
 
Quellen/Links: 
 
Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 Kapitel 6 »Bildung und Ausbildung«  
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
jahrbuch/kap_6_statistisches_jahrbuch_2020.pdf  
Antrag (AN/0781/2022) »Jugendparlament« aus  der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107843 
Antrag ( AN/0906/2022) »Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines 
Masterplans Sauberkeit« aus  der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=348748 
Verwaltungsvorlage »Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe ge-
mäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Jugendrat«, so beschlossen am 2. 
März von der Düsseldorfer Bezirksvertretung 8 https://ris-duesseldorf.itk-
rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=333724 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 58 Zusammensetzung 
der Ausschüsse und ihr Verfahren 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgeh
oben=N&det_id=609717 
 
 
B90/Grüne       SPD          Die Linke  
Julie Cazier     Tim Cremer    Michael Scheffer 
  
KlimaFreunde      Die Partei 
Dr. Verena Holzer-Henke  Sabine Kader

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0858/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
10.05.2023
Erstellt
10.05.2023 12:11