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4107/2023
Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte
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Anlage 2_Aufgaben der Empfehlungskommission
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/ 2 Anlage 2 Aufgaben der Empfehlungskommission Das Konzeptvergabeverfahren gliedert sich eine vorbereitende Phase, die eigentli- che Bewerbungs-/ Auswahlphase, sowie die abschließende Options- /Realisierungs- phase. In allen Projektphasen erfolgt eine Begleitung hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen zu gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten durch die Wohnungsbau- leitstelle (Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte). In der Bewerbungs- und Auswahlphase fungiert sie als Geschäftsstelle der Empfehlungskommission und ist damit inhaltlich federführend. Kernstück des Vergabeprozesses an eine Baugemeinschaft ist die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen durch eine Empfehlungskommission auf Grundlage von (in der Ausschreibung) definierten Anforderungen und Zielen. Anhaltspunkte für die Entscheidungsfindung sind, neben spezifischen Kriterien des jeweiligen Grund- stücks, städtische Programme und Prozesse, ergänzt um allgemeine Querschnitts- themen, wie Baukultur (Architektur und Städtebau), Klimaziele, Inklusion und al- ternde Gesellschaft, soziale Teilhabe, sowie Spekulationsverhinderung. Eine Bepunktung durch eine Matrix ist nicht vorgesehen, vielmehr soll durch die of- fene Ausschreibung eine Vielfalt an Projektideen ermöglicht werden. Die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte werden mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. Die Einstiegsschwelle in den Bewerbungsprozess wird bewusst niedrig gehalten, ver- schiedene Themen und Ziele (ergänzt um wenige Muss-Kriterien) werden hierzu über Leitfragen abgefragt. Die Vergabe erfolgt zu einem Festpreis, ein Preiswettbe- werb ist nicht vorgesehen. Die Empfehlung für den Zuschlag erhält die Baugemeinschaft, die die Kriterien insge- samt am besten erfüllt, ein nachvollziehbares Konzept einreicht und mit ihrer Darstel- lung überzeugt. Um maximale Transparenz im Vergabeprozess zu ermöglichen, kann auf Wunsch der abgelehnten Bewerber eine Nachberatung durch die Bera- tungsstelle erfolgen. Die Bestandteile aus dem Bewerbungskonzept der Baugemein- schaft, die bewertet und zum Zuschlag geführt haben, werden in den Erbbaurechts- vertrag aufgenommen und in der Umsetzung begleitet, geprüft und bei Nichtumset- zung mit Vertragsstrafen sanktioniert. Empfehlungskommission (Beirat): Das Vorgehen die Vergabeempfehlung durch eine Kommission herbeizuführen, ori- entiert sich an planerischen Qualifizierungsmaßnahmen (Richtlinien für Planungs- wettbewerbe (RPW 2013), hier im Besonderen an der Arbeitsweise des Preisge- richts. Die Empfehlungskommission für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte bewertet die eingegangenen Entwürfe mit eigener Kompetenz und tritt somit als unabhängiger Berater des Auslobers, hier der Stadt Köln auf. Sie spricht eine Vergabeempfehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus, die Entscheidung verbleibt beim LiA/ Rat, mit Vor- beratung StEA und UA Wohnen. Die Aufwendung für eine Sitzung der Empfehlungs- kommission belaufen sich auf ca. 8.000 EUR und können aus dem bestehenden Budget der Wohnungsbauleitstelle gezahlt werden. Die Empfehlungskommission setzt sich zusammen aus Fachexperten und Politik (Fachausschuss und BV). - 2 - Fachkommission Vertretung Dezernat Vl Planen und Bauen der/die Beigeordnete Leitung Wohnungs- bauleitstelle Dezernat VIII Klima, Umwelt, Grün und Liegen- schaften der/die Beigeordnete Amtsleitung 23 Fachberatung gemeinschaftliche Wohnbauprojekte Mitarbeiter*in einer Beratungsstelle be- nachbarter Groß- städte (Bsp.: Frankfurt, Aachen, Münster) Mitarbeiter*in einer Beratungsstelle be- nachbarter Groß- städte (Bsp.: Frankfurt, Aachen, Münster) Gestaltungsbeirat Stadt Köln ein Mitglied des Ge- staltungsbeirats ein Mitglied des Ge- staltungsbeirats bei Bedarf: Fachexpert*in zu der in- haltl. Zielsetzung der Ausschreibung N.N. N.N. Expert*in für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. Vertreter*in aus realisierten Wohnprojekten in Köln) Expert*in Expert*in Politik /LiA (Sprecher der Fraktionen) Vertretung /BV CDU Grüne SPD Die Linke FDP Volt Experten ohne Stimmrecht (ein Vertreter von:) Vertretung MitStadtZentrale Leiter*in Stellvertreter*in Büro für gemeinschaftliche Wohnbau- projekte Leitung WBL Sachbearbeiter*in Büro für gemein- schaftliche Wohn- bauprojekte Amt für Liegenschaften und Kataster Abteilungsleitung Liegenschaften, Sachgebietsleitung/ Teamleitung nach Bedarf: Expert*innen aus der Fachverwaltung zu Klima, Mobilität, Stadtplanung, Denkmalpflege, Woh- nen etc. Stadtplanungsamt Teamleitung Bezirksplaner*in Bauaufsichtsamt Abschnittsleitung Sachgebietsleitung
Anlage 1_Ablaufschema
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Anlage 1 Konzeptvergabeverfahren für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte Ablaufschema Aufgaben und Meilensteine Phasen Aufgaben und Meilensteine Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte Grundstückseigentümer WBL Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte MSZ MitStadtZentrale 23 vor dem Verfahren 1 Info, Beratung, Flächen allgemein Implementierung des Themas in Verwaltung, Projektentwicklung und Politik Vorankündigung der Ausschreibung Beratung des Büros für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte Grundstücksbereitstellung und Klärung der grundstücksbezogenen Voraussetzungen 2 Vorbereitungs- phase grundstücksbezogen Machbarkeitsstudien zu spezifischen Fragestellungen zu gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten, inhaltliche Zulieferung zur Ausschreibung Information und Beratung von Interessierten, Meldestelle politscher Beschluss Erstellen und Veröffentlichung der Ausschreibung (Exposé) Konzeptvergabeverfahren 3 Bewerbungs- phase Geschäftsstelle Empfehlungs- kommission, Koordination des Auswahlverfahrens, ink l. Rückfragen, Organisation der Vorprüfung Unterstützung in der Koordination und Kommunikation Eingang der Bewerbungen 4 Auswahlphase Vergabevorschlag Fachliche Beratung der Empfehlungskommission, Nachberatung von abgelehnten Bewerbergruppen politischer Beschluss nach der Verfahren 5 Anhandgabe-/ Optionsphase Verwaltungslotse Begleitung der Baugemeinschaften Vertragsabschluss Notar 6 Realisierungs- phase Qualitätssicherung Projektabschluss Monitoring, Nachbegleitung, Kontaktpflege zu umgesetzten Projekten Überwachung und Geltendmachung der vertraglich vereinbarten Entwicklungsziele
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 4107/2023 Freigabedatum 18.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Ergänzung zum Grundsatzbeschluss 1775/2016 zur Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stimmt dem Konzeptvergabeverfahren von städtischen Grundstücken an gemein- schaftliche Wohnbauprojekte (Baugemeinschaften) im Grundsatz zu. Diese Vorgehensweise ergänzt den Beschluss 1775/2016 (Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstü- cke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität) durch die spezifi- schen Regelungen für die Vergabe an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte. Die angefügten Anlagen erläutern die Vorgehensweise. Alternative: Wie im Beschluss 1775/2016 - Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Grund- satzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität – beschrieben, erfolgt die Vergabe als Einzelfallentscheidung orientiert an grundstücksbezogenen Wertungskriterien. Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Frühjahr 2022 hat die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Sie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohn- bauprojekte (Baugemeinschaften) zu verbessern und weitere Potenziale zu erschließen. Die Beratungsstelle besteht aus dem städtischen Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte innerhalb der Wohnungsbauleitstelle (WBL) und einer externen von der Stadt Köln finanziell geförderten Kooperationspartnerin. Hierbei handelt es sich um die unter dem Dach des Hau- ses der Architektur Köln (hdak) ebenfalls neu gegründete MitStadtZentrale (MSZ). Diese bie- tet Unterstützung für interessierte Personen in Form von niedrigschwelligen Beratungs- und Vernetzungsangeboten, wie zum Beispiel Erstberatungen zum Gruppenaufbau und möglichen Rechtsformen. Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte hingegen hat eine Lotsen- und Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung inne, aktiviert kommunale wie pri- vate Flächen, begleitet Vergabeverfahren für Grundstücke und setzt sich für die Projektreali- sierung ein. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass die Realisierung der Projekte durch die zukünftigen Bewohner mit dem Ziel erfolgt, nachbarschaftlich in Gemein- schaft zu wohnen. Der partizipative Ansatz in der Planung zur bedarfsgerechten Entwicklung des Wohngebäudes ist dabei ebenso relevant, wie das gemeinschaftlich orientierte Konzept in der Umsetzung. Die Beschäftigung der zukünftigen Bewohner weit vor dem Einzug mit dem Projekt und die vielfältigen Angebote auch für die neuen Nachbarn ermöglicht somit Strahl- kraft ins Quartier. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte sind ein wichtiger Baustein in der Köl- ner Wohnraumversorgung. Diese Zielsetzungen finden sich auch in dem Zielgerüst der Kölner Perspektiven 2030+, hier in den Leitsätzen „Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere“ sowie „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe“. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte unterstüt- zen die Ziele „Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Le- bens“ und auch „Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen“. Die besondere Form der Projektentwicklung durch die künftigen Baugemeinschaften erfordert eine spezifische Anpassung des Vergabeverfahrens. Mit der inhaltlichen Federführung setzt das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte die Bündelung aller städtischen Kompeten- zen zu gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten in der neuen Beratungsstelle um. Das modifizierte Vergabeverfahren der vom Amt für Liegenschaften und Kataster zur Verfü- gung gestellten städtischen Grundstücke folgt einem Prozess mit drei Hauptphasen (Vorberei- tungsphase, Bewerbungs-/ Auswahlphase und dem Zeitraum nach der Grundstücksvergabe). Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbereitet, die die eingereichten Bewerbungen bewertet und eine Bewerberreihenfolge empfiehlt. Eine Be- punktung durch eine Matrix ist nicht vorgesehen, vielmehr soll durch die offene Ausschreibung eine Vielfalt an Projektideen ermöglicht werden. Die Vergabe erfolgt zu einem Festpreis, es erfolgt kein Preiswettbewerb. Der Vergabevorschlag wird dem Liegenschaftsausschuss durch das Amt für Liegenschaften und Kataster zum Beschluss vorgelegt. (siehe Anlagen) Von dieser geänderten Vorgehensweise unberührt bleibt die Entwicklung sozialer und innova- tiver Wohnformen in der Zuständigkeit des Amtes für Wohnungswesen. Hauptaufgabe dieses Bereiches ist die Initiierung und Entwicklung von Wohnprojekten für Menschen mit Wohn- hemmnissen und/oder in besonderen Lebenslagen, die auch innovative Ansätze für neue Wohnkonzepte beinhalten können. 3 Erkenntnisse aus dem Clouth-Quartier Das bisher wichtigste Kölner Projekt mit Baugemeinschaften wurde im Clouth-Quartier reali- siert. Das Gebiet in Köln Nippes wurde von der Stadtentwicklungsgesellschaft moderne stadt entwickelt. In zentraler Lage konnten zehn Baugruppen Wohnprojekte realisieren. In diesem zweijährigen, vom hdak strukturierten und moderierten Prozess, wurden die Anforderungen von einer ersten formalen Prüfung bis zur Vorlage eines differenzierten Raumprogramms stu- fenweise erhöht, bis eine unabhängige Jury aus den zahlreichen Bewerbergruppen acht (plus zwei Nachrücker) ausgewählt hat. Um dieses Vergabeverfahren an Baugemeinschaften zu reflektieren und Handlungsempfeh- lungen für weitere Konzeptvergaben in Köln zu erhalten, hat die Wohnungsbauleitstelle (Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte) im März 2023 einen moderierten Erfahrungsaus- tausch durchgeführt. Beteiligte Akteure dieses Termins waren Vertreter von Projektentwick- lung moderne stadt, Verfahrensbetreuung, Architekten, Bewohnern, MitStadtZentrale, dem Amt für Liegenschaften und Kataster und der Wohnungsbauleitstelle. Die Teilnehmenden des Workshops haben mit ihren unterschiedlichen Akteursperspektiven zu zahlreichen Erkenntnis- sen beigetragen, aus denen Empfehlungen für Strategien und Instrumente für zukünftige Kon- zeptvergabeverfahren an Baugemeinschaften, insbesondere am Beispiel des Deutzer Hafens, hervorgingen. Im Anschluss daran fanden umfangreiche verwaltungsinterne und dezernats- übergreifende Abstimmungen statt. Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte und die MitStadtZentrale sind in ständigem Austausch mit Beratungsstellen weiterer großer Kommu- nen zu Konzeptvergabeverfahren an Baugemeinschaften. Auf Grundlage dieser Reflektionen, insbesondere des Konzeptvergabeverfahrens im Clouth- Quartier, wird ein Verfahrensvorschlag zur Vergabe der städtischen Grundstücke vorgelegt (siehe Anlagen). Fazit Mit der Geschäftsstelle der Empfehlungskommission „Vergabe an gemeinschaftliche Wohn- bauprojekte“ und dem neuentwickelten Ablaufschema übernimmt die WBL (Büro für gemein- schaftliche Wohnbauprojekte) zukünftig die inhaltliche Federführung des transparenten Ver- fahrens und fördert somit die Entwicklung von Gemeinschaften, die selbstgenutzten Wohn- raum errichten möchten. (siehe Anlage 1, Phase 3 und 4) Es wird angestrebt, auch bei Wohnungsbauprojekten auf nichtstädtischen Liegenschaften, ein wiedererkennbares Verfahren zu etablieren, hier unterstützt die Wohnungsbauleitstelle ge- meinsam mit der MitStadtZentrale beratend. Die regelmäßige und konsequente Durchführung von Konzeptverfahren in neuen Entwicklungsgebieten mit einem wiedererkennbaren Verfah- ren trägt insgesamt dazu bei, dass sich die Anzahl dieser Projekte mit Quartierrelevanz in Köln weiterentwickelt. Diese Vorgehensweise ist besonders relevant für die Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten in zukünftigen Entwicklungen städtischer Flächen (Großprojekte). Relevante Beschlüsse und Mitteilungen: Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen gemäß Beschluss AN/1148/2019 Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte gemäß Mitteilung 3745/2021 Konzeptvergabeverfahren gemäß Beschluss 1775/2016, Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität gemäß Be- schluss 1775/2016 Erbbaurecht gemäß Beschluss 1304/2020, Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau gemäß Beschluss 1304/2020 Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4107/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.04.2024
- Erstellt
- 15.12.2023 11:34