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1137/2026
Radpendlerroute statt Radschnellweg Köln-Frechen
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
3394 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 27.04.2026 1137/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Radpendlerroute statt Radschnellweg Köln-Frechen Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.06.2025 eingebracht: „Der Verkehrsausschuss beschließt, auf den Radschnellweg Köln-Frechen zu verzichten und stattdessen eine Radpendlerroute einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW und Straßen.NRW Gespräche zur Umsetzung dieses Beschlusses aufzunehmen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Wirtschaftlichkeitsnachweis für den Radschnellweg Köln- Frechen (RS6) konnte bislang nicht erbracht werden. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat sich beim Bund aktiv für eine Überarbeitung des Leit- fadens für die Potenzialanalyse und die Nutzen-Kosten-Analyse von Radschnellverbindungen (RSV) der Bundesanstalt für Straßenwesen eingesetzt. Diese Überarbeitung ist mittlerweile angestoßen und das MUNV NRW arbeitet in dem zugehörigen Betreuungskreis mit Vertre- ter*innen aus der Bundes- und Landesebene sowie der Wissenschaft aktiv daran mit. Allerdings wird die Überarbeitung nicht kurzfristig erfolgen können. Aus diesem Grund hat das MUNV NRW im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans für RSV kurzfristige Möglichkeiten zur Anpassung der Methodik identifiziert. Infolgedessen wurden die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen im März 2026 bekannt gegeben. Für den RS6 liegt nun ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor vor. In einer Online-Sprechstunde mit dem MUNV und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Planung auf dieser Grundlage fortgesetzt wer- den könne. In einem Termin mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem MUNV NRW am 15.04.2026 wurden weitere Informationen bekannt gegeben und die nächsten Arbeitsschritte abgestimmt. Aufgrund der neuen Zuständigkeiten, bisher handelte es sich um ein interkommunales Projekt (Stadt Köln – Stadt Frechen – Rhein-Erft-Kreis), muss das Land eingebunden werden. Dazu ist eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen und die Planungsleistungen sowie Ingenieurverträge müssen angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. Zur Fortführung der Planung ist außerdem die Linienzustimmung des MUNV NRW noch ausstehend. Des Weiteren ist ein aktualisierter Fördermittelantrag vor der Fortführung der Planung bei der Bezirksregierung einzureichen. 2 Diese Arbeitsschritte und Zustimmungen werden voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlos- sen und erteilt, sodass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Entwurfsplanung Anfang 2027 starten kann. Das Land hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Entwurfsplanung auch Unterabschnitte gebildet werden können. Damit wäre es möglich, dass Abschnitte mit schnellem Realisierungspotential unabhängig von anderen Abschnitten umgesetzt werden können. Diese Vorgehensweise steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Wirtschaftlichkeit der Gesamtstrecke auch mit Abschluss der Entwurfs- und Ausführungsplanung nachgewiesen werden kann. Die Verwaltung wird die politischen Gremien über den weiteren Planungsfortschritt informie- ren. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1137/2026
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 13:19