1137/2026

Radpendlerroute statt Radschnellweg Köln-Frechen

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 27.04.2026

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

3394 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 27.04.2026 
 1137/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
 
Radpendlerroute statt Radschnellweg Köln-Frechen 
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 
24.06.2025 eingebracht: 
 
„Der Verkehrsausschuss beschließt, auf den Radschnellweg Köln-Frechen zu verzichten und 
stattdessen eine Radpendlerroute einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem  
Land NRW und Straßen.NRW Gespräche zur Umsetzung dieses Beschlusses aufzunehmen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis für den Radschnellweg Köln- Frechen (RS6) konnte bislang 
nicht erbracht werden. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat sich beim Bund aktiv für eine Überarbeitung des Leit-
fadens für die Potenzialanalyse und die Nutzen-Kosten-Analyse von Radschnellverbindungen 
(RSV) der Bundesanstalt für Straßenwesen eingesetzt. Diese Überarbeitung ist mittlerweile 
angestoßen und das MUNV NRW arbeitet in dem zugehörigen Betreuungskreis mit Vertre-
ter*innen aus der Bundes- und Landesebene sowie der Wissenschaft aktiv daran mit. 
 
Allerdings wird die Überarbeitung nicht kurzfristig erfolgen können. Aus diesem Grund hat das 
MUNV NRW im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans für RSV kurzfristige Möglichkeiten 
zur Anpassung der Methodik identifiziert. 
 
Infolgedessen wurden die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des 
Bedarfsplans für Radschnellverbindungen im März 2026 bekannt gegeben. Für den RS6 liegt 
nun ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor vor. 
 
In einer Online-Sprechstunde mit dem MUNV und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW 
wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Planung auf dieser Grundlage fortgesetzt wer-
den könne. 
 
In einem Termin mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem MUNV NRW am 15.04.2026 
wurden weitere Informationen bekannt gegeben und die nächsten Arbeitsschritte abgestimmt. 
Aufgrund der neuen Zuständigkeiten, bisher handelte es sich um ein interkommunales Projekt 
(Stadt Köln – Stadt Frechen – Rhein-Erft-Kreis), muss das Land eingebunden werden. Dazu 
ist eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen und 
die Planungsleistungen sowie Ingenieurverträge müssen angepasst, ergänzt und aktualisiert 
werden. Zur Fortführung der Planung ist außerdem die Linienzustimmung des MUNV NRW 
noch ausstehend. Des Weiteren ist ein aktualisierter Fördermittelantrag vor der Fortführung 
der Planung bei der Bezirksregierung einzureichen.

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Diese Arbeitsschritte und Zustimmungen werden voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlos-
sen und erteilt, sodass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Entwurfsplanung Anfang 2027 
starten kann. 
 
Das Land hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Entwurfsplanung auch Unterabschnitte gebildet 
werden können. Damit wäre es möglich, dass Abschnitte mit schnellem Realisierungspotential 
unabhängig von anderen Abschnitten umgesetzt werden können. Diese Vorgehensweise 
steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Wirtschaftlichkeit der Gesamtstrecke auch mit 
Abschluss der Entwurfs- und Ausführungsplanung nachgewiesen werden kann. 
 
Die Verwaltung wird die politischen Gremien über den weiteren Planungsfortschritt informie-
ren. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

28.04.2026 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1137/2026
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
27.04.2026
Erstellt
20.04.2026 13:19