0754/2022

Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.05.2022

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Anlage 5 Auszug BV Mülheim 13.06.2022

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Anlage 2 - Auszug aus BV 1 Innenstadt 02.06.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

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Anlage 3 - Auszug BV Porz 09.06.2022

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Anlage 4 - Auszug BV Nippes 09.06.2022

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Anlage 5 Auszug BV Mülheim 13.06.2022

976 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax       : (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de
Datum: 13.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 13.06.2022 
öffentlich 
9.2.5 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab-
stimmen. 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer spezi-
ellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen (keine Plug-In Hybride) und Fahr-
zeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglich-
keit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Bezirksvertreterin Hane-Knoll (Fraktion DIE LINKE) 
beschlossen. 
Anlage 5

Anlage 2 - Auszug aus BV 1 Innenstadt 02.06.2022

1795 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 02.06.2022  
öffentlich 
3.6 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
Herr Arabaci, Grüne, beantragt, dass die Dauer des gebührenfreien Ladevorgangs 
auf drei Stunden erhöht wird. Der Ladevorgang bis zu einem 50 – 60 %igen Ladevo-
lumen dauere mindestens 1,5 bis 2 Stunden. Wenn Elektromobilität gefördert werden 
solle, müsse dies auch für den Bürger serviceorientiert umgesetzt werden. 
 
Frau Wienke, Die Linke, spricht sich gegen den Antrag aus. Es sei unverständlich, 
den Standard, den Elektroautos darstellen, nochmals zusätzlich über gebührenfreies 
Parken zu fördern. Sie befürchte einen zusätzlichen Parksuchverkehr nach freien E-
Ladesäule, was gerade zu vermeiden sei. 
 
 
Änderungsantrag: 
Während des Ladevorgangs können drei Stunden gebührenfrei geparkt werden. 
 
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8), CDU (2) und FDP (1) gegen die Stim-
men von SPD (3), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) zugestimmt. 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer spezi-
ellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren 
an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des 
Ladevorganges drei Stunden gebührenfrei zu parken.

Abstimmungsergebnis so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8) und CDU (2) gegen die Stimmen von 
SPD (3), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) bei Enthaltung der FDP 
(1) zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

7325 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0754/2022 
Freigabedatum 
03.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforde-
rungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen 
Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu 
parken. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge-
schränkt zustimmen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 
Verkehrsausschuss 14.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  35.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung 
In seiner Sitzung vom 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 0445/2018) die An-
passung der Parkgebühren für Parkflächen im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt 
Köln beschlossen. Elektrofahrzeuge sollen demnach während des Ladevorganges eine Stunde ge-
bührenfrei parken. Statt einer Umrüstung der etwa 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen 
Anforderungstaste wurde die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes (kostengünstigeres) Verfahren, z. 
B. mit Parkscheiben umzusetzen.  
Der Einsatz von Parkscheiben ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar:  
Der damalige Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat im Jahr 2012 festgelegt, dass im gesamten 
Stadtgebiet generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen ist. Für das gesamte Stadtgebiet gibt 
es eine einheitliche und erfolgreiche Grundsatzlösung mit Parkscheinautomaten. 
Gemäß § 13 II Satz 1 Nr. 2 StVO muss die Parkscheibe auf den Beginn der nächsten halben Stunde 
nach Anhalten des Fahrzeuges eingestellt werden. Das bedeutet, dass die tatsächliche erlaubte 
Parkdauer der Zeit entspricht, die auf dem jeweiligen Zusatzzeichen angegeben wird plus der Zeit, 
die zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der einzustellenden Ankunftszeit auf der Parkscheibe 
liegt. Im ungünstigsten Fall, bei einer ausgeschilderten Parkdauer von z. B. einer Stunde, beträgt die 
erlaubte Parkdauer 60 Minuten plus die Zeit bis zur nächsten halben Stunde, also bis zu 90 Minuten.

3 
Auch die Fehlbedienung der Parkscheibe bzw. eine gezielte Manipulation, z. B. durch mitlaufende 
Parkscheibenuhren, ist dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Daher wäre die Verkehrsüberwachung 
schwierig und müsste ausgeweitet werden. 
Durch den Einsatz von Parkscheinautomaten ist die eindeutige und sowohl für den Fahrzeugführen-
den als auch für die Verkehrsüberwachung nachvollziehbare Parkdauer angegeben. Bei Parkschei-
ben ist dieser Vorteil nicht gegeben. Eine feste Parkzeit kann damit nicht festgelegt werden.  
Durch die Überwachung kann beim Einsatz von Parkscheinautomaten besser gewährleistet werden, 
dass die Regelungen der städtischen Verkehrsentwicklungs- und Parkraumkonzepte auch in der Pra-
xis umgesetzt und Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet 
werden.  
Die Einführung von Ladeinfrastruktur im Öffentlichen Straßenraum erfordert daher die Umsetzung 
einer praktikablen Parkregelung. Zur Förderung der Elektromobilität sollen künftig allen Elektrofahr-
zeugen und entsprechenden Fahrzeugen mit Hybridmotoren vergünstigte Parkmöglichkeiten an den 
Ladesäulen im öffentlichen Straßenland während des Ladevorganges angeboten werden. 
Derzeit kann auf den Parkplätzen der Ladesäulen im öffentlichen Straßenland kostenlos geparkt wer-
den, obwohl dort eigentlich die geltenden Parkgebühren zu entrichten sind. Nach Ratsbeschluss 
(0445/2018) ist lediglich die erste Stunde kostenfrei. Dementsprechend sind durch die Umrüstung 
keine Mindereinnahmen der Parkgebühren zu erwarten. Durch die Umrüstung der Parkscheinautoma-
ten kann nun die Parkgebühr erhoben werden, wodurch Mehreinnahmen zu erwarten sind.  
Eine genaue Angabe der zu erwartenden Mehreinnahmen von Parkgebühren an den Ladesäulen 
kann derzeit nicht benannt werden.  
Sobald die organisatorischen Voraussetzungen erfolgt sind, können Nutzerinnen und Nutzer dieser 
Fahrzeuge während des Ladevorganges die erste Stunde kostenlos parken. Abweichend von den 
Kostenangaben in der Vorlage 0445/2018 vom 26.09.2019 sind die Kosten für eine Umrüstung von 
rund 200 Parkscheinautomaten wegen technischer Weiterentwicklungen inzwischen deutlich gerin-
ger, so dass eine Anpassung an den bewirtschafteten Standorten für rd. 35.000 € möglich ist.  
Die Auswahl des Sonderparkscheines mit „1 h frei während des Ladevorganges“ ist am Automaten 
gegeben. Die Regelung kann auch in die Tarife des Handyparkens übernommen werden, womit auch 
der Absicht zur Ausweitung „Smart Parking“ entsprochen wird.  
Mit der Anpassung werden somit alle Servicedienstleistungen, die ein durchgängiges Parken bei lau-
fenden Ladevorgang – bei einer Stunde Befreiung von der Parkgebühr – ermöglicht. 
Sofern beim weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur Ladesäulen in bewirtschafteten Gebieten errichtet 
werden und die Parkscheinautomaten noch nicht über eine entsprechende Taste verfügen, werden 
diese umgerüstet. Je Parkscheinautomat fallen dann weitere Kosten in Höhe von rund 150 € an. 
Finanzierung: 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 35.000 € 
stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.

Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung

615 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen (siehe Anlagen 2 
bis 5):  
 
Es gibt keine technische Begrenzung, dass Parkscheinautomaten nur Parkscheine mit einer 
Stunde frei parken ausgeben können. Die freie Parkdauer ist in der Software wunschgemäß 
programmierbar, so dass auch andere Varianten möglich sind.  
Die in dieser Verwaltungsvorlage vorgesehene eine Stunde wurde durch den Rat (Vorlagen-
Nummer 0445/2018 beschlossen, sodass bei Änderungen auch ein entsprechend angepasster 
Ratsbeschluss erforderlich ist.

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

3765 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 28.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 17.05.2022  
öffentlich 
4.6 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
RM Weisenstein lehnt seitens der Fraktion Die Linke. die Verwaltungsvorlage ab. Un-
abhängig von der Antriebsform werde hier öffentlicher Raum zum Parken in An-
spruch genommen, der anderweitig sinnvoller genutzt werden könne. Zudem sei hin-
länglich bekannt, dass die Ökobilanz von Hybrid-Fahrzeugen schlechter sei als die 
von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Ob ein Autofahrender, dessen Fahrzeug 
zwischen 40.000 € und 60.000 € gekostet habe, wirklich darauf angewiesen sei, 3 € 
bei der Parkgebühr zu sparen, bezweifle er stark.  
 
SB Dr. Beese kritisiert, dass die Vorlage – 3 Jahre nach Beschlussfassung im Rat – 
nun zum falschen Zeitpunkt komme. Es wirke nun wie eine Bestrafung, dass die Ziel-
gruppe künftig nur noch 1 Stunde beim Ladevorgang kostenlos parken dürfe. Die 
FDP-Fraktion lehne die Vorlage daher ab. 
 
SB Pargmann bittet um Stellungnahme, ob die nun vorliegende Parkgebührenrege-
lung im Hinblick auf den aktuell beschlossenen Masterplan Parken wirklich noch ak-
tuell sei. Zudem wirft er die Frage auf, ob es rechtlich möglich sei, Plug-in-Hybride 
von der geplanten Regelung auszunehmen. 
 
Seitens der CDU-Fraktion schlägt RM De Bellis-Olinger vor, die Vorlage zunächst 
ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen.  
 
RM Syndicus schließt sich den Ausführungen der Herren Weisenstein und Dr. Beese 
an. Die Förderung der E-Mobilität dürfe nicht bedeuten, die Anschaffung eines Pkw 
zu fördern oder gar zu belohnen. Man wolle schließlich weg vom MIV und das Auto 
müsse deutlich an Attraktivität verlieren, unabhängig von der Antriebsform. Sie frage 
sich, warum Besitzer*innen von E-Autos von Parkgebühren befreit werden, obwohl 
diese die Stadt ebenso verstopfen.

2 
 
BG Egerer führt aus, dass die Grundlage für diese Verwaltungsvorlage die Förde-
rung der E-Mobilität gewesen sei. Perspektivisch komme sicherlich der Zeitpunkt, an 
dem die Förderung zurückgefahren werden müsse. Aus seiner Sicht sei sie aber 
durchaus kongruent zu den anderen Beschlüssen wie beispielsweise dem Master-
plan Parken. 
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, 
dass die Kosten für die Umrüstung seiner Zeit ca. 10x höher gewesen seien; insofern 
sei die Verwaltung erst jetzt in der Lage gewesen, diese Verwaltungsvorlage vorzule-
gen. Rechtlich gesehen sei es so, dass die Ladesäulen zum Straßenzubehör gehö-
ren, d.h. die Stadt sei hier quasi Tankstellenbetreiber und zugleich eine Organisation, 
die öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stelle. Laden und Parken seien aber un-
terschiedliche Dinge, die unterschiedlich gehandhabt werden müssen.  
 
Rein rechtlich können Hybride sicherlich über eine Satzung von der geplanten Rege-
lung ausgenommen werden, praktisch werde sich dies jedoch nicht umsetzen lassen, 
da sich ein Hybrid äußerlich nicht von einem reinen E-Auto unterscheiden lasse.  
 
Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, fügt ergänzend hinzu, dass 
man aktuell einen Zustand habe, der nicht in Gänze geregelt und somit nicht über-
wacht werden könne. Diesen möchte die Verwaltung nun – unter Einhaltung der poli-
tischen Vorgaben - in einen geordneten Zustand überführen. Die beste Überwa-
chungsform sei in der Tat der Parkschein hinter der Windschutzscheibe.  
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Auszug BV Porz 09.06.2022

2539 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 09.06.2022 
öffentlich 
7.3 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Parkgebüh- 
ren E-Autos" 
AN/1229/2022 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1229/2022:  
Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Ablehnung zu Parkgebühren von E-Autos 
aus Juli 2019 und bittet den Rat keine Parkgebühren für E-Autos während des 
Ladevorgangs zu erheben. An den bestehenden E-Ladesäulen und den meisten E- 
Autos ist ein Laden mit mehr als tatsächliche 7,8kW fast nicht möglich 
(Erfahrungswerte durch Nachfragen und eigene Erfahrung). Damit werden dann in 
einer Batterie in einer Stunde 7,8 kWh gespeichert. Ein normales E-Auto hat eine 
Batteriekapazität zwischen 50 und 75 kWh und benötigt an den vorhandenen 
Ladesäulen bis zu 10 Stunden für eine Voll-Ladung. Danach werden vom 
Ladesäulenanbieter Parkgebühren berechnet. Das Erheben von Parkgebühren von 
ladenden E-Autos ist kontraproduktiv zur angestrebten Verkehrswende. 
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen mit den Betreibern zu verhandeln um 
erhobenen Parkgebühren anteilig an die Stadtkasse ab zu führen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI und der 
Stimme von Herrn Krasson (AfD)  zugestimmt. 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Ablehnung zu Parkgebühren von E-
Autos aus Juli 2019 und bittet den Rat keine Parkgebühren für E-Autos wäh- 
rend des Ladevorgangs zu erheben. An den bestehenden E-Ladesäulen und 
den meisten EAutos ist ein Laden mit mehr als tatsächliche 7,8kW fast nicht 
möglich (Erfahrungswerte durch Nachfragen und eigene Erfahrung). Damit

werden dann in einer Batterie in einer Stunde 7,8 kWh gespeichert. Ein norma- 
les E-Auto hat eine Batteriekapazität zwischen 50 und 75 kWh und benötigt an 
den vorhandenen Ladesäulen bis zu 10 Stunden für eine Voll-Ladung. Danach 
werden vom Ladesäulenanbieter Parkgebühren berechnet. Das Erheben von 
Parkgebühren von ladenden E-Autos ist kontraproduktiv zur angestrebten Ver- 
kehrswende. 
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen mit den Betreibern zu verhandeln um 
erhobenen Parkgebühren anteilig an die Stadtkasse ab zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 4 - Auszug BV Nippes 09.06.2022

857 Zeichen

Anlage 4 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes  
vom 09.06.2022  
öffentlich 
9.2.3 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 
0754/2022 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und 
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer 
speziellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit 
Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu 
eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.

Beratungsverlauf (13)

16.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.06.2022 Verkehrsausschuss
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0754/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.05.2022
Erstellt
02.03.2022 09:56