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0754/2022
Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen
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Anlage 5 Auszug BV Mülheim 13.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.06.2022 öffentlich 9.2.5 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab- stimmen. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer spezi- ellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen (keine Plug-In Hybride) und Fahr- zeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglich- keit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Bezirksvertreterin Hane-Knoll (Fraktion DIE LINKE) beschlossen. Anlage 5
Anlage 2 - Auszug aus BV 1 Innenstadt 02.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 03.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.06.2022 öffentlich 3.6 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 Herr Arabaci, Grüne, beantragt, dass die Dauer des gebührenfreien Ladevorgangs auf drei Stunden erhöht wird. Der Ladevorgang bis zu einem 50 – 60 %igen Ladevo- lumen dauere mindestens 1,5 bis 2 Stunden. Wenn Elektromobilität gefördert werden solle, müsse dies auch für den Bürger serviceorientiert umgesetzt werden. Frau Wienke, Die Linke, spricht sich gegen den Antrag aus. Es sei unverständlich, den Standard, den Elektroautos darstellen, nochmals zusätzlich über gebührenfreies Parken zu fördern. Sie befürchte einen zusätzlichen Parksuchverkehr nach freien E- Ladesäule, was gerade zu vermeiden sei. Änderungsantrag: Während des Ladevorgangs können drei Stunden gebührenfrei geparkt werden. Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8), CDU (2) und FDP (1) gegen die Stim- men von SPD (3), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) zugestimmt. geänderter Beschluss: Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer spezi- ellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges drei Stunden gebührenfrei zu parken. Abstimmungsergebnis so geänderte Beschlussvorlage: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8) und CDU (2) gegen die Stimmen von SPD (3), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) bei Enthaltung der FDP (1) zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0754/2022 Freigabedatum 03.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforde- rungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge- schränkt zustimmen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Verkehrsausschuss 17.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 Verkehrsausschuss 14.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 35.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In seiner Sitzung vom 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 0445/2018) die An- passung der Parkgebühren für Parkflächen im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln beschlossen. Elektrofahrzeuge sollen demnach während des Ladevorganges eine Stunde ge- bührenfrei parken. Statt einer Umrüstung der etwa 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste wurde die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes (kostengünstigeres) Verfahren, z. B. mit Parkscheiben umzusetzen. Der Einsatz von Parkscheiben ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar: Der damalige Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat im Jahr 2012 festgelegt, dass im gesamten Stadtgebiet generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen ist. Für das gesamte Stadtgebiet gibt es eine einheitliche und erfolgreiche Grundsatzlösung mit Parkscheinautomaten. Gemäß § 13 II Satz 1 Nr. 2 StVO muss die Parkscheibe auf den Beginn der nächsten halben Stunde nach Anhalten des Fahrzeuges eingestellt werden. Das bedeutet, dass die tatsächliche erlaubte Parkdauer der Zeit entspricht, die auf dem jeweiligen Zusatzzeichen angegeben wird plus der Zeit, die zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der einzustellenden Ankunftszeit auf der Parkscheibe liegt. Im ungünstigsten Fall, bei einer ausgeschilderten Parkdauer von z. B. einer Stunde, beträgt die erlaubte Parkdauer 60 Minuten plus die Zeit bis zur nächsten halben Stunde, also bis zu 90 Minuten. 3 Auch die Fehlbedienung der Parkscheibe bzw. eine gezielte Manipulation, z. B. durch mitlaufende Parkscheibenuhren, ist dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Daher wäre die Verkehrsüberwachung schwierig und müsste ausgeweitet werden. Durch den Einsatz von Parkscheinautomaten ist die eindeutige und sowohl für den Fahrzeugführen- den als auch für die Verkehrsüberwachung nachvollziehbare Parkdauer angegeben. Bei Parkschei- ben ist dieser Vorteil nicht gegeben. Eine feste Parkzeit kann damit nicht festgelegt werden. Durch die Überwachung kann beim Einsatz von Parkscheinautomaten besser gewährleistet werden, dass die Regelungen der städtischen Verkehrsentwicklungs- und Parkraumkonzepte auch in der Pra- xis umgesetzt und Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Einführung von Ladeinfrastruktur im Öffentlichen Straßenraum erfordert daher die Umsetzung einer praktikablen Parkregelung. Zur Förderung der Elektromobilität sollen künftig allen Elektrofahr- zeugen und entsprechenden Fahrzeugen mit Hybridmotoren vergünstigte Parkmöglichkeiten an den Ladesäulen im öffentlichen Straßenland während des Ladevorganges angeboten werden. Derzeit kann auf den Parkplätzen der Ladesäulen im öffentlichen Straßenland kostenlos geparkt wer- den, obwohl dort eigentlich die geltenden Parkgebühren zu entrichten sind. Nach Ratsbeschluss (0445/2018) ist lediglich die erste Stunde kostenfrei. Dementsprechend sind durch die Umrüstung keine Mindereinnahmen der Parkgebühren zu erwarten. Durch die Umrüstung der Parkscheinautoma- ten kann nun die Parkgebühr erhoben werden, wodurch Mehreinnahmen zu erwarten sind. Eine genaue Angabe der zu erwartenden Mehreinnahmen von Parkgebühren an den Ladesäulen kann derzeit nicht benannt werden. Sobald die organisatorischen Voraussetzungen erfolgt sind, können Nutzerinnen und Nutzer dieser Fahrzeuge während des Ladevorganges die erste Stunde kostenlos parken. Abweichend von den Kostenangaben in der Vorlage 0445/2018 vom 26.09.2019 sind die Kosten für eine Umrüstung von rund 200 Parkscheinautomaten wegen technischer Weiterentwicklungen inzwischen deutlich gerin- ger, so dass eine Anpassung an den bewirtschafteten Standorten für rd. 35.000 € möglich ist. Die Auswahl des Sonderparkscheines mit „1 h frei während des Ladevorganges“ ist am Automaten gegeben. Die Regelung kann auch in die Tarife des Handyparkens übernommen werden, womit auch der Absicht zur Ausweitung „Smart Parking“ entsprochen wird. Mit der Anpassung werden somit alle Servicedienstleistungen, die ein durchgängiges Parken bei lau- fenden Ladevorgang – bei einer Stunde Befreiung von der Parkgebühr – ermöglicht. Sofern beim weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur Ladesäulen in bewirtschafteten Gebieten errichtet werden und die Parkscheinautomaten noch nicht über eine entsprechende Taste verfügen, werden diese umgerüstet. Je Parkscheinautomat fallen dann weitere Kosten in Höhe von rund 150 € an. Finanzierung: Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 35.000 € stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den.
Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 6 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen (siehe Anlagen 2 bis 5): Es gibt keine technische Begrenzung, dass Parkscheinautomaten nur Parkscheine mit einer Stunde frei parken ausgeben können. Die freie Parkdauer ist in der Software wunschgemäß programmierbar, so dass auch andere Varianten möglich sind. Die in dieser Verwaltungsvorlage vorgesehene eine Stunde wurde durch den Rat (Vorlagen- Nummer 0445/2018 beschlossen, sodass bei Änderungen auch ein entsprechend angepasster Ratsbeschluss erforderlich ist.
Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022
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Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 öffentlich 4.6 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 RM Weisenstein lehnt seitens der Fraktion Die Linke. die Verwaltungsvorlage ab. Un- abhängig von der Antriebsform werde hier öffentlicher Raum zum Parken in An- spruch genommen, der anderweitig sinnvoller genutzt werden könne. Zudem sei hin- länglich bekannt, dass die Ökobilanz von Hybrid-Fahrzeugen schlechter sei als die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Ob ein Autofahrender, dessen Fahrzeug zwischen 40.000 € und 60.000 € gekostet habe, wirklich darauf angewiesen sei, 3 € bei der Parkgebühr zu sparen, bezweifle er stark. SB Dr. Beese kritisiert, dass die Vorlage – 3 Jahre nach Beschlussfassung im Rat – nun zum falschen Zeitpunkt komme. Es wirke nun wie eine Bestrafung, dass die Ziel- gruppe künftig nur noch 1 Stunde beim Ladevorgang kostenlos parken dürfe. Die FDP-Fraktion lehne die Vorlage daher ab. SB Pargmann bittet um Stellungnahme, ob die nun vorliegende Parkgebührenrege- lung im Hinblick auf den aktuell beschlossenen Masterplan Parken wirklich noch ak- tuell sei. Zudem wirft er die Frage auf, ob es rechtlich möglich sei, Plug-in-Hybride von der geplanten Regelung auszunehmen. Seitens der CDU-Fraktion schlägt RM De Bellis-Olinger vor, die Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. RM Syndicus schließt sich den Ausführungen der Herren Weisenstein und Dr. Beese an. Die Förderung der E-Mobilität dürfe nicht bedeuten, die Anschaffung eines Pkw zu fördern oder gar zu belohnen. Man wolle schließlich weg vom MIV und das Auto müsse deutlich an Attraktivität verlieren, unabhängig von der Antriebsform. Sie frage sich, warum Besitzer*innen von E-Autos von Parkgebühren befreit werden, obwohl diese die Stadt ebenso verstopfen. 2 BG Egerer führt aus, dass die Grundlage für diese Verwaltungsvorlage die Förde- rung der E-Mobilität gewesen sei. Perspektivisch komme sicherlich der Zeitpunkt, an dem die Förderung zurückgefahren werden müsse. Aus seiner Sicht sei sie aber durchaus kongruent zu den anderen Beschlüssen wie beispielsweise dem Master- plan Parken. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, dass die Kosten für die Umrüstung seiner Zeit ca. 10x höher gewesen seien; insofern sei die Verwaltung erst jetzt in der Lage gewesen, diese Verwaltungsvorlage vorzule- gen. Rechtlich gesehen sei es so, dass die Ladesäulen zum Straßenzubehör gehö- ren, d.h. die Stadt sei hier quasi Tankstellenbetreiber und zugleich eine Organisation, die öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stelle. Laden und Parken seien aber un- terschiedliche Dinge, die unterschiedlich gehandhabt werden müssen. Rein rechtlich können Hybride sicherlich über eine Satzung von der geplanten Rege- lung ausgenommen werden, praktisch werde sich dies jedoch nicht umsetzen lassen, da sich ein Hybrid äußerlich nicht von einem reinen E-Auto unterscheiden lasse. Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, fügt ergänzend hinzu, dass man aktuell einen Zustand habe, der nicht in Gänze geregelt und somit nicht über- wacht werden könne. Diesen möchte die Verwaltung nun – unter Einhaltung der poli- tischen Vorgaben - in einen geordneten Zustand überführen. Die beste Überwa- chungsform sei in der Tat der Parkschein hinter der Windschutzscheibe. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Auszug BV Porz 09.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 öffentlich 7.3 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Parkgebüh- ren E-Autos" AN/1229/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1229/2022: Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Ablehnung zu Parkgebühren von E-Autos aus Juli 2019 und bittet den Rat keine Parkgebühren für E-Autos während des Ladevorgangs zu erheben. An den bestehenden E-Ladesäulen und den meisten E- Autos ist ein Laden mit mehr als tatsächliche 7,8kW fast nicht möglich (Erfahrungswerte durch Nachfragen und eigene Erfahrung). Damit werden dann in einer Batterie in einer Stunde 7,8 kWh gespeichert. Ein normales E-Auto hat eine Batteriekapazität zwischen 50 und 75 kWh und benötigt an den vorhandenen Ladesäulen bis zu 10 Stunden für eine Voll-Ladung. Danach werden vom Ladesäulenanbieter Parkgebühren berechnet. Das Erheben von Parkgebühren von ladenden E-Autos ist kontraproduktiv zur angestrebten Verkehrswende. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen mit den Betreibern zu verhandeln um erhobenen Parkgebühren anteilig an die Stadtkasse ab zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Ablehnung zu Parkgebühren von E- Autos aus Juli 2019 und bittet den Rat keine Parkgebühren für E-Autos wäh- rend des Ladevorgangs zu erheben. An den bestehenden E-Ladesäulen und den meisten EAutos ist ein Laden mit mehr als tatsächliche 7,8kW fast nicht möglich (Erfahrungswerte durch Nachfragen und eigene Erfahrung). Damit werden dann in einer Batterie in einer Stunde 7,8 kWh gespeichert. Ein norma- les E-Auto hat eine Batteriekapazität zwischen 50 und 75 kWh und benötigt an den vorhandenen Ladesäulen bis zu 10 Stunden für eine Voll-Ladung. Danach werden vom Ladesäulenanbieter Parkgebühren berechnet. Das Erheben von Parkgebühren von ladenden E-Autos ist kontraproduktiv zur angestrebten Ver- kehrswende. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen mit den Betreibern zu verhandeln um erhobenen Parkgebühren anteilig an die Stadtkasse ab zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 4 - Auszug BV Nippes 09.06.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus der Niederschrift der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022 öffentlich 9.2.3 Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen 0754/2022 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0754/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.05.2022
- Erstellt
- 02.03.2022 09:56