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1265/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Gleichstellungsausschusses vom 16.03.2026 "Prävention von sexualisierter Gewalt in Köln - Umsetzung Istanbul-Konvention"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
10606 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
II/03
Vorlagen-Nummer 08.05.2026
1265/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des
Gleichstellungsausschusses vom 16.03.2026 "Prävention von sexualisierter Gewalt in
Köln - Umsetzung Istanbul-Konvention"
Mit der Anfrage AN/0469/2026 stellt die SPD-Fraktion nachfolgende Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einrichtung
eines dritten Frauenhauses in Köln (Vorlagen-Nr. 2277/2020)?
2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuellen Kapazitäten der Gewalthilfestruktu-
ren in Köln (Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Beratungsstellen), insbeson-
dere im Hinblick auf die Entwicklung der Fallzahlen und die bekannte Dunkelzif-
fer häuslicher Gewalt?
3. Welche präventiven Angebote richtet die Stadt Köln derzeit an potenzielle Tä-
ter*innen, und welche Kapazitäten stehen hierfür aktuell zur Verfügung, nach-
dem bereits früher auf Kapazitätsgrenzen hingewiesen wurde?
4. Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt Köln im Rahmen der seit 2024 einge-
richteten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, um die
Gewalthilfestrukturen weiterzuentwickeln und den Rechtsanspruch auf Schutz
und Beratung zu gewährleisten?
5. Welche aktuellen Jahresstatistiken liegen der Verwaltung aus dem Netzwerk
gegen häusliche Gewalt, insbesondere von den Interventionsstellen SkF Köln
und Diakonie Michaelshoven, sowie aus weiteren Beratungs- und Gewalt-
schutzeinrichtungen vor, und welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung daraus
für Ausmaß, Dunkelziffer und Erreichbarkeit von Betroffenen in Köln?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
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zu Frage 1
Die GAG baut ab 2026 in Köln-Buchforst das dritte Kölner Frauenhaus. Der Baube-
ginn ist für Sommer 2026 geplant und die Bezugsfertigkeit soll zu Mitte 2028 herge-
stellt werden.
zu Frage 2
Die aktuellen Kapazitäten der Gewalthilfestrukturen in Köln sind als angespannt einzu-
ordnen, insbesondere vor dem Hintergrund entsprechender Rückmeldungen der Bera-
tungsstellen aus den bestehenden Netzwerkstrukturen (Arbeitskreis gegen Gewalt an
Frauen, Netzwerk Häusliche Gewalt).
Zurzeit lässt die neu eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention eine umfassende Bestandsaufnahme zu Hilfe- und Präventionsstrukturen
durchführen, um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen. Diese wird voraussicht-
lich im Laufe des zweiten Quartals vorliegen und anschließend den politischen Gre-
mien vorgestellt.
Bezüglich der Frauenhäuser wird der bestehende Kapazitätsmangel durch die Kien-
baum Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechts-
spezifischer Gewalt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend von 2023 bestätigt. Von den laut Istanbul-Konvention empfohlenen 278
Plätzen gibt es in Köln nur 62 Plätze für Betroffene. Dies entspricht einer Kapazität
von nur 22 Prozent (vgl. https://www.bmbfsfj.bund.de/re-
source/blob/240216/969bd2f27283109c202a07928c0aa480/kostenstudie-zum-hilfe-
system-fuer-betroffene-von-haeuslicher-und-geschlechtsspezifischer-gewalt-data.pdf).
Abbildung nach Kienbaum Kostenstudie zum Hilfesystem
Im Jahr 2024 musste der Trägerverein der zwei autonomen Frauenhäuser „Frauen
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helfen Frauen e. V.“ daher insgesamt 560 Betroffene abweisen (vgl. https://www.frau-
enhaus-koeln.de/jahresbericht-2024/).
Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen (Anstieg von Fällen sexualisierter Gewalt
um 8,5 Prozent im Jahr 2025, siehe Polizeiliche Kriminalstatistik 2025) sowie einer be-
kannten hohen Dunkelziffer im Bereich häuslicher Gewalt ist insgesamt von einem
weiterhin hohen und tendenziell zunehmenden Bedarf auszugehen.
zu Frage 3
Stadtweit gibt es in Köln mit der AWO Köln nur eine Einrichtung, die ein sogenanntes
Täter*innenarbeitsprogramm nach den Standards und Empfehlungen der Bundesar-
beitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG Täterarbeit) für gewaltaus-
übende Menschen mit den Projekten „Entscheidung Gewaltfrei“ und „Mensch sein
ohne Gewalt“ anbietet. Beide Projekte werden teilweise durch die Stadt Köln finan-
ziert:
(1) Projekt „MenschSein ohne Gewalt“ - AWO Köln
Zielgruppe: richtet sich an Männer und Frauen
Stellenumfang: 1,0 VZÄ
Finanzierung: über das Jobcenter Köln im Rahmen der kommu-
nalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (Finanzierung
ist nur bis Ende 2026 gesichert)
(2) Entscheidung: Gewaltfrei - AWO Köln
Zielgruppe: richtet sich an volljährige Männer
Stellenumfang: 0,75 VZÄ
Finanzierung:
o 85 Prozent Förderung durch das Ministerium für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des
Land NRW für Personal- und Sachkosten sowie T eilneh-
mer*innen-Entgelte und Eigenanteil der AWO Köln
o 15 Prozent Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro im Jahr
2026 durch die Stadt Köln (siehe AN/1267/2025)
Im Jahr 2025 wurden durch die Beratungsstelle insgesamt 153 Klient*innen aufge-
nommen. Im Hinblick auf den bereits jetzt begrenzten Gesamtstellenanteil von 1,75
VZÄ ist festzustellen, dass die personellen Ressourcen weitgehend ausgeschöpft
sind.
Hinzu kommt, dass aktuell der Wegfall der Finanzierung der Stelle im Projekt
„MenschSein ohne Gewalt“ im Raum steht. Eine solche Entwicklung hätte eine drasti-
sche Einschränkung des Beratungsangebots ohne verfügbare Ausweichmöglichkeiten
in Köln zur Folge; insbesondere könnte die zeitnahe Wahrnehmung gerichtlich ange-
ordneter Zuweisungen voraussichtlich nicht mehr sichergestellt werden.
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zu Frage 4
Die Istanbul Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Deutschland hat
die Konvention 2018 ratifiziert. Seither hat sie den Rang eines Bundesgesetzes. Damit
sind Bund, Länder und auch Kommunen verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen.
Die kommunale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln
ist seit September 2024 mit begrenztem Stellenanteil im Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern angesiedelt. Die Istanbul Konvention verpflichtet Kommunen vor
allem zur Sicherstellung von Angeboten in den Bereichen Schutz und Unterstützung
für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt und der Prävention von Gewalt. Diese
Angebote werden überwiegend durch dafür beauftragte Träger bereitgestellt.
Zu den Hauptaufgaben der kommunalen Koordinierungsstelle gehört - gemäß der Is-
tanbul Konvention - Netzwerkarbeit, die Erhebung auf Aufbereitung von Daten für ein
kommunales Monitoring des Hilfesystems, sowie die Verbesserung struktureller Rah-
menbedingungen für Akteur*innen in den Bereichen Schutz und Hilfen sowie Präven-
tion.
Netzwerkarbeit
Das Arbeitsfeld Netzwerkarbeit der Koordinierungsstelle beinhaltet vor allem die Ver-
netzung von lokalen Akteur*innen, den Austausch von Fachwissen und das Verbes-
sern von Abläufen im bestehenden Hilfesystem. Darüber hinaus wird der Auf- und
Ausbau von koordinierenden Gremien innerhalb der Stadtverwaltung vorangetrieben.
Auf Bundesebene und in NRW wird in interkommunalen Netzwerken und mit Ak-
teur*innen aus Bund und Land auch zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gearbei-
tet. Der Sicherstellungsauftrag hierfür liegt allerdings beim Land NRW. Die kommuna-
len Koordinierungsstellen können dem Land Informationen zu kommunalen Bedarfen
bereitstellen und darauf aufmerksam machen, dass Förderungen zum Ausbau des Hil-
fesystems im Rahmen des Gewalthilfegesetzes nicht als Rechtfertigung für die Kür-
zung kommunaler Förderungen herangezogen werden sollten.
Erhebung und Aufbereitung von Daten
Zur Verbesserung der Datenlage zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln lässt
die Koordinierungsstelle derzeit eine Bestandsaufnahme zu Hilfe - und Präventions-
strukturen in Köln durchführen, in der auch bestehende Umsetzungslücken und kon-
krete Handlungsempfehlungen benannt werden. Ergebnisse der Erhebung werden ab
Juni 2026 verfügbar sein.
Prävention
Zur Stärkung der Präventionsarbeit hat die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der
Istanbul Konvention, basierend auf dem Beschluss des Ausschusses für die Gleich-
stellung von Frauen und Männern eine Kampagne zur Bekanntmachung von Hilfsan-
geboten bei häuslicher Gewalt entwickelt und verbreitet. Die Kampagne „Reden kann
5
retten“ wurde im November und Dezember 2025 über City Cards, Infoscreens und auf
sozialen Medien verbreitet.
Zu 5
Derzeit liegen die Jahresstatistiken der Interventionsstellen für 2024 vor (vgl. T abelle).
Die Jahresberichte der Beratungsstellen bildeten bislang die zentrale Informations-
grundlage. Mit der in Kürze vorliegenden Bestandsaufnahme werden zusätzliche und
differenziertere Erkenntnisse insbesondere zur Zugänglichkeit der Angebote sowie zu
den erreichten Zielgruppen erwartet (siehe Frage 2).
Sozialdienst katholischer
Frauen e.V. (linksrhei-
nisch)1
Diakonie Michaelshoven -
Der Wendepunkt (rechts-
rheinisch)
Frauen 681 591
Männer 45 22
divers 6 2
Summe 732 615
Für 2025 liegt noch keine vergleichbare Statistik vor. Aus Pressemitteilungen der je-
weiligen Träger ist jedoch bekannt, dass die Interventionsstelle „Der Wendepunkt“ in
2025 insgesamt 710 Beratungsfälle verzeichnet hat. Dies entspricht einem Anstieg
von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da „Der Wendepunkt“ im rechtsrheini-
schen Köln die einzige Beratungsstelle zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt ist
und von Köln-Mülheim bis Köln-Porz ein großes Einzugsgebiet abdeckt, ist davon
auszugehen, dass die Erreichbarkeit für Betroffene (insbesondere aus Porz kom-
mend) dort im Vergleich zum linksrheinischen Stadtgebiet deutlich eingeschränkter ist.
Durch Rückmeldungen von Beratungsstellen im Arbeitskreis „Gegen Gewalt an
Frauen“ sowie dem Netzwerk „Häusliche Gewalt“ ist stadtweit insgesamt festzustellen,
dass die derzeitige Beratungskapazität vollständig ausgelastet ist. In Verbindung mit
einer weiterhin hohen Dunkelziffer deutet dies darauf hin, dass die bestehenden Un-
terstützungsangebote nicht ausreichen. Ein bedarfsgerechter Ausbau des Hilfesys-
tems ist daher auch in Köln erforderlich, um den im Gewalthilfegesetz verankerten
Rechtsanspruch ab 2032 verlässlich sicherzustellen.
Gez. Prof. Dr. Diemert
1 Online verfügbar: SKF_Jahresbericht_2024_2025.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1265/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.05.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 13:23