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1728/2019
Zeitlich begrenzte Nutzung einer Teilfläche des BürgerParks Nord im LSG 10 zur Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums in Klassen in Modulbauweise; Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1728/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 15.05.2019 16:25