Jan 30

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Montag, 30. Januar 2023 um 14:00 Uhr

Stadthaus Deutz, Westgebäude, 16F43 Hybride Veranstaltung! Bitte melden Sie sich vorab bei der Schriftführung an und beachten Sie die AHA+L-Regeln.

Tagesordnung (17)

1

Genehmigung der Niederschriften

2

Anfragen

2.1

Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

2.2

Neue Anfragen

3

Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

3.1

Neubau der Haltestelle Schlebusch in Köln-Dünnwald, hier: Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)

Ergebnis: ungeändert beschlossen

3.2

Neubau des Abwasserdükers zwischen Köln Niehl und Stammheim durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB)

Ergebnis: ungeändert beschlossen

3.3

Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches der Stadt Köln (NDI-VO) gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

Ergebnis: ungeändert beschlossen

4

Allgemeine Vorlagen

4.1

Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung

Ergebnis: ungeändert beschlossen

5

Vorträge

5.1

Naturdenkmäler aktuell

5.2

Bodenverbessernde Maßnahmen

6

Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln

6.1

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66389/03 Rondorf Nord-West

Ergebnis: zurückgestellt

7

Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln

8

Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün

Details

Beginn
30.01.2023 14:00 Uhr
Ende
30.01.2023 17:20 Uhr
Ort
Stadthaus Deutz, Westgebäude, 16F43 Hybride Veranstaltung! Bitte melden Sie sich vorab bei der Schriftführung an und beachten Sie die AHA+L-Regeln.